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Zum E-Waste Tag am 14. Oktober: Recht auf Reparatur stärkt Abfallvermeidung

Reparieren statt wegwerfen

Seit Ende Juli 2026 gelten in der Europäischen Union neue Regelungen, die Reparaturen insbesondere von Elektrogeräten attraktiver machen sollen. Mit dem neuen europäischen Recht auf Reparatur sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig defekte Elektro- und Haushaltsgeräte einfacher und günstiger reparieren lassen können.

Hersteller stärker in der Pflicht

Hersteller werden verpflichtet, Reparaturen zu ermöglichen, Ersatzteile für einen längeren Zeitraum als bisher bereitzustellen und Informationen zu Reparaturangeboten leichter zugänglich zu machen. Oft sind bislang schon kleine Defekte der Grund, ein ganzes Gerät austauschen zu müssen, weil eine Reparatur entweder überhaupt nicht möglich ist oder unnötig erschwert wird.

Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Mit den neuen Regelungen wird ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung geleistet. Denn jede Reparatur verlängert die Lebensdauer von Produkten, spart wertvolle Rohstoffe und vermeidet unnötigen Abfall. Repair-Cafés, Wiederverwendung und nachhaltige Konsumentscheidungen zeigen, wie jede und jeder im Alltag einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten kann.

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2026

Passend dazu ist die Förderung einer Reparaturkultur auch Bestandteil der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV). Die Abfallberatung der AWISTA Kommunal beteiligt sich im November 2026 mit Aktionen unter dem Motto: “ Ressourcen wertschätzen. Bewusst entscheiden!“ Weitere Informationen zu den geplanten Aktionen werden rechtzeitig auf dieser Homepage veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

Recht auf Reparatur: Mehr Rechte seit 31. Juli 2026 | Verbraucherzentrale.de

Karte Repair Cafes Düsseldorf