Vapes: Neue Rücknahmepflicht seit 1. Juli
Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (Vapes) anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich und gilt zum Beispiel auch für Kioske und Tankstellen.
Einweg-Vapes enthalten einen fest eingebauten Lithium-Ionen-Akku und zählen deshalb zu den Elektrogeräten. Sie dürfen nicht im Restmüll oder in der gelben Wertstofftonne entsorgt werden. Durch falsch entsorgte Vapes können Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen verursacht werden. Denn: Wenn eine Lithium-Batterie gequetscht oder beschädigt wird, kann sie sich selbst entzünden.
Noch ein Hinweis:
Vapes können auch auf den Recyclinghöfen der AWISTA Kommunal und am Schadstoffmobil abgegeben werden.