Sperrmüll
Bei unserem Sperrmüll-Service können Sie Sperrmüll, Altholz aus dem Sperrmüll und sperrige Elektro- und Elektronikgeräte zur Abholung anmelden.
Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus der Haushaltseinrichtung, wie:
- Autokindersitze
- Besen, Bettgestelle, Bilder/Bilderrahmen, Bügelbretter
- Eimer
- Fahrräder, Fahrradkörbe, Fußbodenbeläge (gerollt)
- Garderoben, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartengrill
- Handrasenmäher, Holzkisten (leer), Hundekörbe
- Kellerregale, Kettcars, Kinderroller, sperriges Kinderspielzeug, Kinderwagen, Kisten (leer), Kleiderständer, Kleintierkäfige, Koffer
- Lampenschirme, Lattenroste, Leitern, Liegen, Liegestühle, Linoleumboden (gerollt)
- Matratzen
- Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aus Holz, auch lackiert oder kunststoffbeschichtet, z.B. Schränke, Tische, Bänke, Stühle, Bettgestelle, Regale
- Öfen (keine Nachstromspeicheröfen)
- Polstermöbel, Projektionsleinwände
- Regale, Rollos
- Sandkästen aus Kunststoff, Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schubkarren, Sessel, Skier, Sofas, Spülen, Spiegel, Stühle
- sperrige Haushaltsgroßgeräte, z.B. Herde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke
- sperrige Geräte der Unterhaltungs- und Informationselektronik, z.B. Fernseher, Computer, Monitore
- sonstige sperrige Haushaltselektrogeräte, z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Mangeln, Radiatoren
- sperrige elektrische Werk- und Spielzeuge
- sperrige elektrische Freizeit- und Sportgeräte
- Tennisschläger, Teppiche und Teppichboden (gerollt), Tierkäfige, Tische, Tischtennisplatten
- Vogelkäfige
- Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer
- Zelte
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Gefüllte Säcke und Kartons mit Kleinteilen und Papier
- sperrige Teile, die wegen ihrer Ausmaße (größer als 1,40 x 2,00 ) nicht in den Sperrmüllwagen passen oder die wegen ihres Gewichts von zwei Personen nicht mehr getragen werden können
- Bauelemente wie Waschbecken, Türen und Fenster
- Bauholz (z.B. Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett, Laminat) sowie Gartenbauhölzer (z.B. Palisaden, Pergolen, Eisenbahnschwellen), Fenster und Türen.
- Bauschutt und Renovierungsabfälle (z.B. Tapetenreste, Laminat und anderes Bauholz, Heizkörper)
- asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen und andere asbesthaltige Gegenstände oder Mineralwolle
- behandelte Hölzer für den Außenbereich (Gartenzäune, Trennwände)
- Farben, Lacke und andere Schadstoffe
- Gartenhäuser
- Paletten