Paletten gehören in die Altholzsammlung.
Man unterscheidet zwischen Europaletten und Einwegpaletten.
Europaletten (EPAL) werden vom (Online)-Handel in der Regel mit einem Pfand belegt. Gegen Rückgabe der Europalette wird das Pfand von Ihrem Händler ausbezahlt. Sie können die Palette aber auch selbst bei An- und Rückkäufern von Europaletten verkaufen.
Einwegpaletten müssen aufgrund der Vorgaben des Verpackungsgesetzes vom (Online)-Handel unentgeltlich in der Nähe der Verkaufsstelle oder durch Abholung bei Ihnen vor Ort zurückgenommen werden.